Psychotherapiepraxis Dr. med. Souzan Bani Hashemi-Begerow

Therapieablauf

Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Form der Psychotherapie. 

Eine Therapiesitzung dauert 50 min und die Therapiezeiträume gehen von 1-24 Stunden (Kurzzeittherapie). 

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Akutbehandlung (bis zu 12 Therapiestunden) in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention. 

Das Therapieangebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahre. Vor Beginn der Therapie finden zunächst Gespräche i.R. der Psychotherapeutischen Sprechstunde (bis zu 150 min) und bis zu vier sog. probatorische Sitzungen statt.

Probatorische Sitzungen

Zu Beginn einer Therapie werden zunächst  sog. probatorische Sitzungen vereinbart mit dem Ziel sich gegenseitig kennenzulernen, eine ausführliche Diagnostik zu erheben und einen ersten Überblick über die bestehende Problematik zu erhalten. Sie dienen aber auch dazu, dass Sie sich ein Bild von mir, meinem Vorgehen und meinem Behandlungsangebot machen können sowie über Psychotherapie informiert werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.  Für diese ersten probatorischen Termine benötigen gesetzlich Versicherte lediglich ihre Chipkarte, eine Überweisung ist nicht unbedingt nötig. Danach wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. In der Regel haben auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte einen Anspruch auf Probetermine. Da die Bedingungen allerdings variieren können, empfiehlt es sich, sich bei der Krankenkasse im Vorfeld zu informieren.

Kosten

Die anfallenden Therapiekosten können mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden, sofern eine medizinische Diagnose zur Behandlung besteht.

Private Kassen: Eine Kostenerstattung der Psychotherapie seitens der privaten Versicherung ist möglich, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie mit einschließen. Sie können sich bei Ihrer Kasse informieren.

Beihilfe: Falls Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten von der Beihilfe i.d.R. nach Antragstellung übernommen.